Für die einen ist Karneval eine riesige Party, für die anderen schlicht eine schlaflose Zeit. Während auf den Straßen und in den Kneipen ausgelassen gefeiert wird, fühlen sich manche Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört und empfinden den Trubel als Lärmbelästigung.
Ganz Unrecht haben sie damit auch nicht, denn rein rechtlich gilt auch während der Karnevalstage das Gebot der Rücksichtnahme. Das heißt, selbst in der fünften Jahreszeit dürfen Mieter nicht einfach unbegrenzt laut feiern. Spätestens ab 22 Uhr sollte die Musik in der Wohnung auf Zimmerlautstärke gedreht werden. Ein „Gewohnheitsrecht“ auf Partylärm gibt es auch in Karnevalshochburgen nicht.
Ganz ohne Ausnahmen läuft es aber auch nicht. Wer in unmittelbarer Nähe einer Kneipe oder Gaststätte in einer Karnevalsstadt wohnt, muss in dieser Zeit damit rechnen, dass es auch nach den üblichen Ruhezeiten noch lauter zugeht und Musik bis in die Nacht zu hören ist.
t-online.de



