Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Blumenkästen

Mieter dürfen auf dem Balkon Blumenkästen oder Blumentöpfe aufstellen – vorausgesetzt, die Blumenkästen sind ordnungsgemäß befestigt und es ist sichergestellt, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Dann dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons angebracht werden, entschied das Landgericht Hamburg (Az: 360 S 79/04).

Aber Vorsicht: Anderer Ansicht ist das Landgericht Berlin (Az: 67 S 370/09). Das Gericht verurteilte einen Mieter, seine Blumenkästen an der Balkoninnenseite anzubringen. Anderenfalls sei ein Abstürzen der Blumenkästen durch Gegenstoßen, Übergewicht der Pflanzen, starken Wind oder Materialermüdung nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Stellt der Mieter trotz Abmahnung des Vermieters weiterhin diverse Topfpflanzen ungesichert auf den Balkon und stürzt ein Blumentopf herab, kann der Vermieter nach einer weiteren Abmahnung das Mietverhältnis sogar fristlos kündigen (LG Berlin 67 S 278/09).

Aktuelles

Laub fegen

Der Herbst ist da

Vorsicht vor rutschigem Laub auf Straßen und Bürgersteigen, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB). Ähnlich wie bei Schnee und Eis müsse der…

mehr

Ist ein Garten mitvermietet, darf der Mieter diesen im Rahmen des so genannten vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen, das heißt sich dort…

mehr

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) im…

mehr

Vergleichsmiete

Wir raten allen Mietern, die ein Mieterhöhungsverlangen ihres Vermieters erhalten haben, dieses umgehend auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Vermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht ohne weiteres mit dem…

mehr

Der Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen…

mehr

Umwandlung

Nach einer Umwandlung der Miet- in eine Eigentumswohnung erhöht sich in der Praxis das Kündigungsrisiko für die dort wohnenden Mieter.

Spätestens dann, wenn nach derm Kauf einer vermieteten Wohnung der neue Eigentümer dort selbst wohnen will, erhöht sich das…

mehr

Die Reinigung des Treppenhauses, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume ist zwar Sache des Vermieters. Die hierfür entstehenden Kosten…

mehr

Will ein Mieter seine Wohnung vollständig untervermieten, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es, wenn der…

mehr

Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen,…

mehr

Die Adventszeit hat begonnen und damit für viele die schönste Zeit des Jahres. Gerade in diesem Jahr, wo die Menschen viel zuhause sind,…

mehr

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel. 02323/ 517 46
Email

Geschäftsstelle

Eschstr. 35
44629 Herne

Tel: 02323/ 517 46
Fax: 02323/ 517 45
mieterschutz@t-online.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung
16.00 bis 20.00 Uhr

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen